142 C 238/07•Amtsgericht Köln, 2007-10-22, 142 C 238/07
Amtsgericht Köln, 2007-10-22, 142 C 238/07
142 C 238/07Gericht erster Instanz22.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 238/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-22
Aktenzeichen: 142 C 238/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1022.142C238.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Tenor
Es wird festgestellt, dass die dem Kläger von der Beklagten im Rahmen des Bonusprogramms „Miles&More“ gutgeschriebenen 120.000 Meilen durch die Kündigung vom 22.02.2007 nicht verfallen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages; der Beklagte wird nachgelassen die Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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