121 C 398/06•Amtsgericht Köln, 2007-05-10, 121 C 398/06
Amtsgericht Köln, 2007-05-10, 121 C 398/06
121 C 398/06Gericht erster Instanz10.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 121 C 398/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-10
Aktenzeichen: 121 C 398/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0510.121C398.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 121
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 165,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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