641 Ls 73/07•Amtsgericht Köln, 2007-05-07, 641 Ls 73/07
Amtsgericht Köln, 2007-05-07, 641 Ls 73/07
641 Ls 73/07Gericht erster Instanz07.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 641 Ls 73/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-07
Aktenzeichen: 641 Ls 73/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0507.641LS73.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 641
Tenor
Der Angeklagte ist der Sachbeschädigung, der Beleidigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung und im anderen Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Im übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteil des AG Köln vom 10.03.2005 — 644 Ls 9/05 — in Verbindung mit dem Urteil des LG Köln vom 08.08.2006 — 104-45/05 — sowie des Urteils des AG Köln vom 11.10.2006 — 641 Ls 81/06 — zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Der Führerschein wird eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
-§§ 185, 2231, 224 I, 241 1, 303 1, 52, 53 StGB-.
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