Amtsgericht Köln, 2007-04-24, 133 C 29/06

133 C 29/06Gericht erster Instanz24.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 133 C 29/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-24

Aktenzeichen: 133 C 29/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0424.133C29.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 133

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.091,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Oktober 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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