128 C 406/06•Amtsgericht Köln, 2007-03-22, 128 C 406/06
Amtsgericht Köln, 2007-03-22, 128 C 406/06
128 C 406/06Gericht erster Instanz22.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 128 C 406/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: 128 C 406/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0322.128C406.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 128
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 730,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2005 sowie weitere € 68,61 nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegen-einander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vorher Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
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