Amtsgericht Köln, 2007-03-22, 128 C 406/06

128 C 406/06Gericht erster Instanz22.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 128 C 406/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-22

Aktenzeichen: 128 C 406/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0322.128C406.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 128

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 730,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2005 sowie weitere € 68,61 nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegen-einander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vorher Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.