Amtsgericht Köln, 2007-03-14, 119 C 624/05

119 C 624/05Gericht erster Instanz14.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 624/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-14

Aktenzeichen: 119 C 624/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0314.119C624.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 119

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Vorstandes des DRV Deutscher Rechtbeistandsverein der Mitglieder in Rechtsanwaltskammern e.V. vom 09.05.2005 in Gestalt des am 15.10.2005 zugestellten Beschlusses der Mitgliederversammlung des vorgenannten Vereins vom 11.10.2005 unwirksam ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.