119 C 624/05•Amtsgericht Köln, 2007-03-14, 119 C 624/05
Amtsgericht Köln, 2007-03-14, 119 C 624/05
119 C 624/05Gericht erster Instanz14.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 624/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: 119 C 624/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0314.119C624.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 119
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Vorstandes des DRV Deutscher Rechtbeistandsverein der Mitglieder in Rechtsanwaltskammern e.V. vom 09.05.2005 in Gestalt des am 15.10.2005 zugestellten Beschlusses der Mitgliederversammlung des vorgenannten Vereins vom 11.10.2005 unwirksam ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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