137 C 618/06•Amtsgericht Köln, 2007-03-05, 137 C 618/06
Amtsgericht Köln, 2007-03-05, 137 C 618/06
137 C 618/06Gericht erster Instanz05.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 618/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-05
Aktenzeichen: 137 C 618/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0305.137C618.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Verbindlichkeit gegenüber den Rechtsanwälten C. & T.in Höhe von € 452,40 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 800,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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