210 C 468/06•Amtsgericht Köln, 2007-02-20, 210 C 468/06
Amtsgericht Köln, 2007-02-20, 210 C 468/06
210 C 468/06Gericht erster Instanz20.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 210 C 468/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-20
Aktenzeichen: 210 C 468/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0220.210C468.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 210
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.050,00 € nebst Zinsen in Höhe von 1 % vom 01.11.2004 – 30.06.2006 aus 2.400,00 € und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz ab 01.07.2006 von 2.050,00 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklag-ten als Gesamtschuldner zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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