147 C 258/06•Amtsgericht Köln, 2006-12-11, 147 C 258/06
Amtsgericht Köln, 2006-12-11, 147 C 258/06
147 C 258/06Gericht erster Instanz11.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 147 C 258/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-11
Aktenzeichen: 147 C 258/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:1211.147C258.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 147
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstre-ckungsschuldner kann die Vollstreckung des jeweiligen Voll-streckungsgläubigers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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