Amtsgericht Köln, 2006-09-13, 118 C 326/06

118 C 326/06Gericht erster Instanz13.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 326/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-13

Aktenzeichen: 118 C 326/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0913.118C326.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von restlichen Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte C. & T., C-str. in E. gemäß Rechnung vom 10.02.2006 in Höhe von 174,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 11.05.2006 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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