Amtsgericht Köln, 2006-08-24, 222 C 142/06

222 C 142/06Gericht erster Instanz24.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 142/06 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-24

Aktenzeichen: 222 C 142/06

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0824.222C142.06.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die im dritten Obergeschoss des Objektes N.str. in Köln gelegene Wohnung, Wohnungs-Nr. 60-23201, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Diele, Bad und dazugehörigen Kellerraum zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin 640,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2006 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 5.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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