266 C 72/06•Amtsgericht Köln, 2006-08-15, 266 C 72/06
Amtsgericht Köln, 2006-08-15, 266 C 72/06
266 C 72/06Gericht erster Instanz15.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 266 C 72/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-15
Aktenzeichen: 266 C 72/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0815.266C72.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 266
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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