137 C 157/06•Amtsgericht Köln, 2006-07-05, 137 C 157/06
Amtsgericht Köln, 2006-07-05, 137 C 157/06
137 C 157/06Gericht erster Instanz05.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 157/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-05
Aktenzeichen: 137 C 157/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0705.137C157.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 2.6.2005 freizustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von 23,39 € Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2006 freizustel-len.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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