112 C 670/05•Amtsgericht Köln, 2006-06-28, 112 C 670/05
Amtsgericht Köln, 2006-06-28, 112 C 670/05
112 C 670/05Gericht erster Instanz28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 112 C 670/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: 112 C 670/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0628.112C670.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 112
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 110 % des beizu-treibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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