223 C 8/06•Amtsgericht Köln, 2006-06-20, 223 C 8/06
Amtsgericht Köln, 2006-06-20, 223 C 8/06
223 C 8/06Gericht erster Instanz20.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 223 C 8/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-20
Aktenzeichen: 223 C 8/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0620.223C8.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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