146 C 300/05•Amtsgericht Köln, 2006-06-06, 146 C 300/05
Amtsgericht Köln, 2006-06-06, 146 C 300/05
146 C 300/05Gericht erster Instanz06.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 146 C 300/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-06
Aktenzeichen: 146 C 300/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0606.146C300.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 146
Tenor
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Amtsgerichts Köln vom 24.1.2006 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin bis auf die Kosten der Säumnis des Beklagten, die dieser selber trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages ab-zuwenden, sofern nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.
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