Amtsgericht Köln, 2006-04-05, 119 C 213/05

119 C 213/05Gericht erster Instanz05.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 213/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-05

Aktenzeichen: 119 C 213/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0405.119C213.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 119

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klä-ger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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