266 C 38/05•Amtsgericht Köln, 2006-03-30, 266 C 38/05
Amtsgericht Köln, 2006-03-30, 266 C 38/05
266 C 38/05Gericht erster Instanz30.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 266 C 38/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-30
Aktenzeichen: 266 C 38/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0330.266C38.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 268
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 91,19 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 29.10.2004 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 16,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz ab 08.01.2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 79 % und haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 21 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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