Amtsgericht Köln, 2006-03-22, 217 C 206/05

217 C 206/05Gericht erster Instanz22.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 217 C 206/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-22

Aktenzeichen: 217 C 206/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0322.217C206.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 217

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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