217 C 206/05•Amtsgericht Köln, 2006-03-22, 217 C 206/05
Amtsgericht Köln, 2006-03-22, 217 C 206/05
217 C 206/05Gericht erster Instanz22.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 217 C 206/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-22
Aktenzeichen: 217 C 206/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0322.217C206.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 217
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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