133 C 56/05•Amtsgericht Köln, 2006-03-14, 133 C 56/05
Amtsgericht Köln, 2006-03-14, 133 C 56/05
133 C 56/05Gericht erster Instanz14.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 133 C 56/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-14
Aktenzeichen: 133 C 56/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0314.133C56.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 133
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 465,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. September 2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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