201 C 181/05•Amtsgericht Köln, 2006-03-10, 201 C 181/05
Amtsgericht Köln, 2006-03-10, 201 C 181/05
201 C 181/05Gericht erster Instanz10.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 181/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-10
Aktenzeichen: 201 C 181/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0310.201C181.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Kosten der Streithilfe trägt die Streitgehilfin.
- Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten in entsprechender
Höhe Sicherheit leisten.
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