Amtsgericht Köln, 2006-03-07, 146 C 275/05

146 C 275/05Gericht erster Instanz07.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 275/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-07

Aktenzeichen: 146 C 275/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0307.146C275.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 146

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch

die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, sofern nicht der

Beklagte seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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