Amtsgericht Köln, 2006-03-02, 122 C 616/05

122 C 616/05Gericht erster Instanz02.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 122 C 616/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-02

Aktenzeichen: 122 C 616/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0302.122C616.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 122

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % der vollstreckbaren Gegenforderung abwenden,

wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung seinerseits Sicher-

heit in dieser Höhe leistet.

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