122 C 616/05•Amtsgericht Köln, 2006-03-02, 122 C 616/05
Amtsgericht Köln, 2006-03-02, 122 C 616/05
122 C 616/05Gericht erster Instanz02.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 122 C 616/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-02
Aktenzeichen: 122 C 616/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0302.122C616.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 122
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % der vollstreckbaren Gegenforderung abwenden,
wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung seinerseits Sicher-
heit in dieser Höhe leistet.
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