268 C 391/05•Amtsgericht Köln, 2006-01-30, 268 C 391/05
Amtsgericht Köln, 2006-01-30, 268 C 391/05
268 C 391/05Gericht erster Instanz30.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 268 C 391/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-30
Aktenzeichen: 268 C 391/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0130.268C391.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 268
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner an den Kläger 600,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 01.11.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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