Amtsgericht Köln, 2006-01-30, 268 C 391/05

268 C 391/05Gericht erster Instanz30.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 268 C 391/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-30

Aktenzeichen: 268 C 391/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0130.268C391.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 268

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner an den Kläger 600,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 01.11.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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