118 C 532/05•Amtsgericht Köln, 2006-01-26, 118 C 532/05
Amtsgericht Köln, 2006-01-26, 118 C 532/05
118 C 532/05Gericht erster Instanz26.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 532/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-26
Aktenzeichen: 118 C 532/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2006:0126.118C532.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 118
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts
B., M.-Str., Köln gemäß Rechnung vom 13.07.2005 in Höhe von 85,76 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.