129 C 23/05•Amtsgericht Köln, 2005-07-28, 129 C 23/05
Amtsgericht Köln, 2005-07-28, 129 C 23/05
129 C 23/05Gericht erster Instanz28.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 129 C 23/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-28
Aktenzeichen: 129 C 23/05
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0728.129C23.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 129
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2488,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
zu 14 %, die Beklagte zu 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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