135 C 497/03•Amtsgericht Köln, 2005-07-05, 135 C 497/03
Amtsgericht Köln, 2005-07-05, 135 C 497/03
135 C 497/03Gericht erster Instanz05.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 135 C 497/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-05
Aktenzeichen: 135 C 497/03
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0705.135C497.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 135
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 1.967,25 Euro nebst Jahreszinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.01.2004 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagte 71 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1); die Klägerin zu 1) 18 % der Gerichts-kosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Kläger zu 2) 11 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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