Amtsgericht Köln, 2005-06-29, 137 C 146/05

137 C 146/05Gericht erster Instanz29.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 146/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-29

Aktenzeichen: 137 C 146/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0629.137C146.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 650,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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