Amtsgericht Köln, 2005-06-21, 133 C 103/05

133 C 103/05Gericht erster Instanz21.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 133 C 103/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-21

Aktenzeichen: 133 C 103/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0621.133C103.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 133

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die auf ihrem Grundstück J. X , Köln, stehende Fichte so zurückzuschneiden, dass sie nicht mehr auf das Grundstück der Kläger J. Y. Köln, überragt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 1.000,-- € abwenden, wenn nicht die Kläger vor Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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