Amtsgericht Köln, 2005-06-09, 129 C 70/04

129 C 70/04Gericht erster Instanz09.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 70/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-09

Aktenzeichen: 129 C 70/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0609.129C70.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 129

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 866,18 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 %, die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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