220 C 257/04•Amtsgericht Köln, 2005-05-18, 220 C 257/04
Amtsgericht Köln, 2005-05-18, 220 C 257/04
220 C 257/04Gericht erster Instanz18.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 220 C 257/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-18
Aktenzeichen: 220 C 257/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0518.220C257.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 220
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.
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