Amtsgericht Köln, 2005-05-12, 261 C 2/05

261 C 2/05Gericht erster Instanz12.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 2/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-12

Aktenzeichen: 261 C 2/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0512.261C2.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von dem Rest-Anwaltsgebührenanspruch ihrer Prozeßbevollmächtigten in Höhe von 58,19 € aus der Regulierung des Unfalls vom 16.10.2004 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Februar 2005 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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