208 C 503/04•Amtsgericht Köln, 2005-03-18, 208 C 503/04
Amtsgericht Köln, 2005-03-18, 208 C 503/04
208 C 503/04Gericht erster Instanz18.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 503/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-18
Aktenzeichen: 208 C 503/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0318.208C503.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 208
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 653,27 EUR nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 360,00 EUR seit dem 06.05.2004, in Höhe von 180,00 EU seit dem 04.06.2004 und aus 113,27 EUR seit dem 10.09.2004
zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 44 %, die
Beklagte 56 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Parteien dürfen die jeweils
gegen sie gerichtete Vollstreckung der Gegenseite durch Sicher-
heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende
Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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