Amtsgericht Köln, 2005-03-15, 223 C 6/05

223 C 6/05Gericht erster Instanz15.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 223 C 6/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-15

Aktenzeichen: 223 C 6/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0315.223C6.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 223

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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