126 C 444/04•Amtsgericht Köln, 2005-03-02, 126 C 444/04
Amtsgericht Köln, 2005-03-02, 126 C 444/04
126 C 444/04Gericht erster Instanz02.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 126 C 444/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-02
Aktenzeichen: 126 C 444/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0302.126C444.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 126
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.
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