Amtsgericht Köln, 2005-02-14, 139 C 344/04

139 C 344/04Gericht erster Instanz14.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 139 C 344/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-14

Aktenzeichen: 139 C 344/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0214.139C344.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 139

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus die-sem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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