Amtsgericht Köln, 2005-01-28, 261 C 378/04

261 C 378/04Gericht erster Instanz28.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 378/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-28

Aktenzeichen: 261 C 378/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:0128.261C378.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.373,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann seinerseits die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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