136 C 161/04•Amtsgericht Köln, 2004-11-24, 136 C 161/04
Amtsgericht Köln, 2004-11-24, 136 C 161/04
136 C 161/04Gericht erster Instanz24.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 136 C 161/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-24
Aktenzeichen: 136 C 161/04
ECLI: ECLI:DE:AGK:2004:1124.136C161.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 136
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der C. e.G.., U.platz , Frankfurt am Main zu erklären, auf die Rechte aus der Registrierung der Domain-bezeichnung „f.de" zu verzichten.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 6.000,00 vorläufig vollstreckbar.
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