Amtsgericht Köln, 2004-10-28, 210 C 248/04

210 C 248/04Gericht erster Instanz28.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 210 C 248/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-28

Aktenzeichen: 210 C 248/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2004:1028.210C248.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 210

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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