Amtsgericht Köln, 2004-09-22, 209 C 108/04

209 C 108/04Gericht erster Instanz22.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 108/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-22

Aktenzeichen: 209 C 108/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2004:0922.209C108.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 209

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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