Amtsgericht Köln, 2004-08-25, 261 C 231/04

261 C 231/04Gericht erster Instanz25.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 231/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-25

Aktenzeichen: 261 C 231/04

ECLI: ECLI:DE:AGK:2004:0825.261C231.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von dem Gebührenanspruch seines Verteidigers, Herrn Rechtsanwalt T. in Köln, dem im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 20.02.2004 in Köln entstanden ist, in Höhe von 425,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Juli 2004 frei zu stellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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