112 C 551/03•Amtsgericht Köln, 2004-02-18, 112 C 551/03
Amtsgericht Köln, 2004-02-18, 112 C 551/03
112 C 551/03Gericht erster Instanz18.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 112 C 551/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: 112 C 551/03
ECLI: ECLI:DE:AGK:2004:0218.112C551.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 112
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte ihrer-seits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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