Amtsgericht Köln, 2004-02-18, 112 C 551/03

112 C 551/03Gericht erster Instanz18.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 112 C 551/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-18

Aktenzeichen: 112 C 551/03

ECLI: ECLI:DE:AGK:2004:0218.112C551.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 112

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte ihrer-seits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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