314 F 33/01•Amtsgericht Köln, 2003-06-18, 314 F 33/01
Amtsgericht Köln, 2003-06-18, 314 F 33/01
314 F 33/01Gericht erster Instanz18.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 314 F 33/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-18
Aktenzeichen: 314 F 33/01
ECLI: ECLI:DE:AGK:2003:0618.314F33.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 314
Tenor
Der Antrag des Kindesvaters auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das betroffene Kind wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Gerichtsgebühr ist abzusehen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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