Amtsgericht Köln, 2003-06-18, 314 F 33/01

314 F 33/01Gericht erster Instanz18.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 314 F 33/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-18

Aktenzeichen: 314 F 33/01

ECLI: ECLI:DE:AGK:2003:0618.314F33.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 314

Tenor

Der Antrag des Kindesvaters auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das betroffene Kind wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung der Gerichtsgebühr ist abzusehen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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