312 F 15/00•Amtsgericht Köln, 2003-05-06, 312 F 15/00
Amtsgericht Köln, 2003-05-06, 312 F 15/00
312 F 15/00Gericht erster Instanz06.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 312 F 15/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-06
Aktenzeichen: 312 F 15/00
ECLI: ECLI:DE:AGK:2003:0506.312F15.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 312
Tenor
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Die am 00.00.0000 vor dem Standesbeamten in Bonn unter der Heiratsregister-Nr.: XX/XX geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
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Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.
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Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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