Amtsgericht Köln, 2003-05-06, 312 F 15/00

312 F 15/00Gericht erster Instanz06.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 312 F 15/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-06

Aktenzeichen: 312 F 15/00

ECLI: ECLI:DE:AGK:2003:0506.312F15.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 312

Tenor

  1. Die am 00.00.0000 vor dem Standesbeamten in Bonn unter der Heiratsregister-Nr.: XX/XX geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

  2. Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

  3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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