124 C 341/02•Amtsgericht Köln, 2003-03-18, 124 C 341/02
Amtsgericht Köln, 2003-03-18, 124 C 341/02
124 C 341/02Gericht erster Instanz18.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 124 C 341/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-18
Aktenzeichen: 124 C 341/02
ECLI: ECLI:DE:AGK:2003:0318.124C341.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 124
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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