261 C 393/01•Amtsgericht Köln, 2002-12-27, 261 C 393/01
Amtsgericht Köln, 2002-12-27, 261 C 393/01
261 C 393/01Gericht erster Instanz27.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 393/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-27
Aktenzeichen: 261 C 393/01
ECLI: ECLI:DE:AGK:2002:1227.261C393.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
Die Klage wird abgwiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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