Amtsgericht Köln, 2002-03-18, 203 C 495/01

203 C 495/01Gericht erster Instanz18.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 203 C 495/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-18

Aktenzeichen: 203 C 495/01

ECLI: ECLI:DE:AGK:2002:0318.203C495.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 203

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte von der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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