Amtsgericht Köln, 2002-01-11, 266 C 534/00

266 C 534/00Gericht erster Instanz11.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 266 C 534/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-11

Aktenzeichen: 266 C 534/00

ECLI: ECLI:DE:AGK:2002:0111.266C534.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 266

Tenor

Tenor: Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die

Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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