261 C 590/00•Amtsgericht Köln, 2001-10-31, 261 C 590/00
Amtsgericht Köln, 2001-10-31, 261 C 590/00
261 C 590/00Gericht erster Instanz31.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 590/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-31
Aktenzeichen: 261 C 590/00
ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:1031.261C590.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 261
Tenor
1 Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den restlichen Sachverständigenkosten der Firma xxx gemäß der Rechnung der vorgenannten Firma vom 27.06.2000 betreffend das Gutachten xxx in Höhe von 675,09 DM durch Zahlung dieses Betrages an die vorgenannte Firma freizustellen
2 Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 25. Januar 2001 zu zahlen.
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Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 31%, die Beklagte 69%
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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