301 F 377/00•Amtsgericht Köln, 2001-08-30, 301 F 377/00
Amtsgericht Köln, 2001-08-30, 301 F 377/00
301 F 377/00Gericht erster Instanz30.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 301 F 377/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-08-30
Aktenzeichen: 301 F 377/00
ECLI: ECLI:DE:AGK:2001:0830.301F377.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 301
Tenor
Das Umgangsrecht des Kindesvaters wird wie folgt geregelt:
Der Kindesvater hat das Recht, mit dem Kind an jedem ersten Freitag eines Monats - beginnend mit dem Monat Oktober 2001 – in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zusammen zu sein.
Die nähere Ausgestaltung des Umgangsrechtes insbesondere hinsichtlich des Ortes des Umgangs und der Begleitung des Umgangs wird dem Jugendamt der Stadt L. als Pfleger übertragen.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen die Eltern je zur Hälfte.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
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